Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

AGB für Endverbraucher

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge, die mit Verbrauchern abgeschlossen werden und die daher weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbrauchsgüterkauf). Sie gelten ferner für Werkverträge, für die nach § 651 BGB Kaufrecht gilt. Die Vertragsparteien werden, auch soweit es sich rechtlich um Werkverträge handelt, nachfolgend als „Verkäufer“ und als „Käufer“ bezeichnet.

(2) Für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, gelten zusätzlich die unter § 12 ff. nachfolgenden Sonderbestimmungen für Fernabsatzverträge einschließlich der Widerrufsbelehrung.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Beide Seiten sind an verbindliche Angebote für die Dauer von 2 Wochen gebunden. Ein Vertrag ist abgeschlossen, wenn die andere Seite ein Vertragsangebot annimmt. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass der Verkäufer eine Lieferung auf Bestellung des Käufers ausführt.

(2) Ist die Lieferung einer nicht vorrätigen Ware oder einer Ware, die erst noch nach den Spezifikationen des Käufers angefertigt werden muss, vereinbart, so dass der Verkäufer eine Lieferbestätigung seines Lieferanten einholen muss, so kann der Verkäufer eine Bestellung des Käufers erst dann annehmen, wenn ihm eine verbindliche Lieferbestätigung des Lieferanten vorliegt.

(3) Der Käufer kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich der Ansprüche aus Sachmängelhaftung nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers auf Dritte übertragen.

(3) An den dem Käufer übergebenen Zeichnungen und Unterlagen hat der Verkäufer oder sein Lieferant ein Urheberrecht.

§ 3 Pflichten des Verkäufers

(1) Die Beschaffenheit der Ware richtet sich nach den im Vertrag festgelegten Spezifikationen, sie muss der im Vertrag festgelegten Verwendung und den in Auftragsbestätigungen festgelegten Leistungsmerkmalen entsprechen. Eigene Prospektaussagen und solche von Herstellern sind nur dann maßgeblich, wenn es sich um verbindliche Leistungsbeschreibungen und nicht um unverbindliche beschreibende Merkmale handelt. Sämtliche in dem Vertrag genannten Leistungsbeschreibungen sind keine Beschaffenheitsgarantien des Verkäufers. Konstruktions- und Formänderungen der verkauften Sache, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens der Hersteller bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Sache nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

(2) Die angegebenen Liefertermine sind zunächst unverbindlich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Kurzfristige Lieferüberschreitungen sind unschädlich, falls nicht die Parteien den Liefertermin ausdrücklich als verbindlich in dem Vertrag bezeichnet haben. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, so verlängern sich die Lieferfristen um den gleichen Zeitraum, der zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragsänderung liegt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

(3) Der Verkäufer kommt bei der Vereinbarung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist mit seiner Lieferverpflichtung erst dann in Verzug, wenn er vom Käufer gemahnt worden ist. Bei der Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins oder einer verbindlichen Lieferfrist kommt der Verkäufer bereits durch Überschreiten des Termins oder der Frist in Verzug.

(4) Höhere Gewalt oder eine beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörung z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine und Fristen einmalig um die Dauer der durch diesen Umstand bedingten Leistungsstörung. Führt eine Leistungsstörung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Einer vorherigen Nachfristsetzung durch den Käufer bedarf es in diesem Fall nicht. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit benachrichtigt. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

(5) Der Käufer kann bei Verzug des Verkäufers den Ersatz eines Verzugschadens verlangen. Bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beschränkt sich der Anspruch auf höchstens 5% des Kaufpreises. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(6) Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung geltend machen, muss er dem Verkäufer eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen zur Lieferung setzen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Verkäufer die Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Rücktritts und/oder des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.

(7) Soll die Übergabe nicht am gesetzlichen Erfüllungsort erfolgen, so muss dies ausdrücklich zusätzlich vereinbart werden. Wird die Ware an einen anderen Ort als dem vereinbarten Erfüllungsort versandt, so gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers. Verpackungskosten werden nur dann berechnet, wenn das zu befördernde Gut zum sicheren Transport eine Verpackung oder gegebenenfalls eine seemännische Verpackung benötigt oder der Käufer dies wünscht. Kosten der Transportversicherung, der Verladung und Überführung sowie vereinbarter Nebenleistungen gehen zu Lasten des Käufers.

§ 4 Pflichten des Käufers

(1) Der Käufer hat den vereinbarten Kaufpreis im Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache zu zahlen. Zahlungen haben spesenfrei zu erfolgen. Die Leistung ist erst mit der Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers erbracht. Die Entgegennahme von Schecks erfolgt zahlungshalber. Wechsel werden nur kraft einer besonderen Vereinbarung zahlungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen entgegengenommen. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht.

(2) Bei Exporten erfolgt die Beauftragung des Spediteurs durch den Käufer.

(3) Sind in dem Vertrag Vorauszahlungen vereinbart, die von dem Käufer nicht eingehalten werden, so kann der Verkäufer von dem Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn erkennbar wird, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist. Das Leistungsverweigerungsrecht des Verkäufers erlischt, wenn der Kaufpreis bewirkt wird oder der Käufer Sicherheit geleistet hat.

(4) Leistet der Käufer auf eine Mahnung des Verkäufers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Käufer kommt auch dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt, sofern diese Rechtsfolgen ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt sind.

(5) Haben die Parteien Ratenzahlungen vereinbart, so wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel – sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er im Verzug ist, mindestens ein Zehntel des Kaufpreises beträgt.

§ 5 Abnahme

(1) Der Käufer hat das Recht, die verkaufte Sache innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Übernahmeort zu prüfen. Der Käufer ist verpflichtet, die mangelfreie Kaufsache innerhalb der vorgenannten Frist zu übernehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Wird die Kaufsache bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme von dem Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei an der Kaufsache entstandene Schäden, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

(2) Dem Käufer wird vor der Übergabe ein Abnahmeprotokoll vorgelegt, das mit dem Käufer bei der Übernahme im einzelnen durchgegangen wird. Soweit durch Eintragung in dem Übergabeprotokoll belegt ist, dass die Ware bei der Übergabe frei von Mängeln war, so gilt die Vermutung des § 476 BGB als widerlegt, falls es sich nicht um versteckte Mängel handelt.

(3) Bleibt der Käufer mit der Abnahme der Kaufsache und der Zahlung des Kaufpreises länger als 2 Wochen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige unberechtigt im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen setzen. Einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme und Zahlung unberechtigt ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht imstande ist. Nach Ablauf der Nachfrist oder deren Entbehrlichkeit ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

(4) Verlangt der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung, so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

§ 6 Versand

(1) Die Gefahr für die Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder an den vom Käufer beauftragten Spediteur über. Die Versandkosten trägt der Käufer, falls die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.

(2) Der Verkäufer ist über offensichtliche Transportschäden innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware zu benachrichtigen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf die Absendung der Benachrichtigung an. Wurde eine Transportversicherung abgeschlossen, so ist die Versicherung unverzüglich über Transportschäden zu benachrichtigen.

(3) Wird vom Käufer Transportweg, Versand oder Verpackungsart nicht ausdrücklich vorgeschrieben, so ist der Verkäufer berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der mutmaßlichen Interessen des Käufers zu treffen. Der Verkäufer haftet jedoch nicht für Verzögerungen in der Transportzeit.

§ 7 Sachmängelhaftung

(1) Ist die Ware mangelhaft, so kann der Käufer nach seiner Wahl zunächst Nacherfüllung in der Form der Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Der Verkäufer wird sich zunächst um die Beseitigung des Mangels bemühen und dies dem Käufer anbieten. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.

(2) Die Parteien vereinbaren, dass der Käufer dem Verkäufer die verkaufte Sache am Übergabeort zum Zwecke der Nachbesserung übergibt. Verlangt der Käufer die Nachbesserung an einem anderen Ort, so trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten. Ist die Nachbesserung an dem anderen Ort nicht möglich, so kann der Verkäufer den Transport der Sache an einen geeigneten Ort – dies kann auch der Betriebssitz des Verkäufers sein – auf Kosten des Käufers verlangen.

(3) Die durch Nacherfüllung ersetzten Teile werden Eigentum des Verkäufers.

(4) Ansprüche des Käufers auf Grund von Sachmängeln verjähren bei neuen Sachen und bei neuen Schiffen in 2 Jahren, bei gebrauchten Sachen und bei gebrauchten Schiffen in 1 Jahr, gerechnet jeweils ab Übergabe. Soweit der Verkäufer eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat, gilt die Beschränkung der Verjährung nicht.

Die Beschränkung der Verjährung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Die Beschränkung der Verjährung gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Gegenständen bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises vor.

(2) Der Verkäufer kann die verkaufte Sache herausverlangen, wenn er von dem Kaufvertrag zurückgetreten ist.

(3) Der Käufer trägt die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlöses. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass keine Verwertungskosten oder wesentlich niedrigere Verwertungskosten entstanden sind. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass höhere Verwertungskosten entstanden sind.

(4) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer von Zugriffen Dritter auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand – z.B. von Pfändungen, von der Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt – unverzüglich Mitteilung zu machen. Er hat den Gerichtsvollzieher oder sonstige Dritte auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen, und dieses unter Übersendung des Pfandprotokolls dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Er trägt alle Kosten, die zur Aufhebung eines Pfandrechts und zur Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, und hat alle Schäden, die durch den Zugriff an dem Kaufgegenstand entstehen, zu ersetzen, soweit Kosten und Schadensersatz nicht von Dritten eingezogen werden können.

(5) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, eine Verpfändung, eine Sicherungsübereignung oder Vermietung des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung seines regelmäßigen Stand-ortes zulässig.

(6) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich – abgesehen von Notfällen – vom Verkäufer oder einer von dem Verkäufer benannten Werkstatt ausführen zu lassen.

§ 9 Vermittlungsgeschäfte

(1) Wird der Händler im Privatkundenauftrag tätig, so finden die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung, da unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen den Kaufvertragsparteien entstehen.

(2) Der Händler wird ausschließlich im Interesse seines Kunden tätig, er übernimmt keine Belehrungs- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Käufer.

§ 10 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet bei leicht fahrlässig verursachten Schäden beschränkt. Eine Haftung des Verkäufers besteht nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Dasselbe gilt auch für Schäden, die durch einen Sachmangel verursacht wurden.

(2) Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die auf Grund einer vom Verkäufer übernommenen Garantie oder eines vom Verkäufer arglistig verschwiegenen Mangels entstanden sind. Sie gelten ferner nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Beschränkungen oder Ausschlüsse gelten auch nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Die Haftung des Verkäufers wegen Lieferverzuges auf Ersatz des Verspätungsschadens ist mit Ausnahme des Schadensersatzes statt der Leistung abschließend in § 3 Ziff. (5) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

(4) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 11 Datenschutz

Wir weisen nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass die Vertragsdaten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden. Es ist sicher gestellt, dass diese gespeicherten Daten nicht unbefugten Personen zur Kenntnis gelangen.

Sonderbestimmungen für Fernabsatzverträge

§ 12 Fernabsatzvertrag

Fernabsatzverträge sind nach § 312b BGB Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste abgeschlossen werden, es sei denn dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystem erfolgt.

§ 13 Vertragsschluss

Die Angebote der in der Preisliste aufgeführten Waren sind freibleibend. Wenn Waren ausverkauft sind, kommt kein Vertragsabschluß zustande.

§ 14 Widerrufsbelehrung & Widerrufsformular

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

A. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( Marine-Service-Center Bindowbrück 1    15712 Königs-Wusterhausen Tel.: 03361- 34400,  Fax: 03361 – 344044, E-Mail: info@marine-service-center.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Allgemeine Hinweise

  1. Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.
  2. Senden Sie die Ware bitte möglichst nicht unfrei an uns zurück.
  3. Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Ziffern 1-2 nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.

 

B. Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An

Marine-Service-Center

Deutschland
Fax: 03361-4916621
E-Mail: info@marine-service-center.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

_________________________________________________

_________________________________________________

Bestellt am (*) ____________ / erhalten am (*) __________

_________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s)

_________________________________________________

_________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)

_________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

_________________________
Datum

(*) Unzutreffendes streichen

§ 15 Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nach § 312d Abs. 4 Ziff. 1 BGB nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

§ 16 Preise

Die in der Preisliste angegebenen Preise umfassen alle Steuern und sonstigen Preisbestand-teile. Die Preislisten sind solange gültig, bis sie durch eine neue Preisliste ersetzt werden. Bei einem Paketversand wird eine Versandkostenpauschale erhoben, deren Höhe sich nach den üblicherweise anfallenden Kosten richtet.

§ 17 Transportschäden oder Diebstahl

Bei Transportschäden oder Diebstahl ist sofort bei der Güterabfertigung des Empfangsbahnhofes, der Speditionsfirma oder der Post eine Tatbestandsaufnahme anzufordern und dem Verkäufer zuzuleiten. Die von dem Verkäufer verwendeten Verpackungen sind von der Bahn und der Post anerkannt, so dass im Schadensfall die Erstattung gewährleistet ist.

§ 18 Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist bei Fernabsatzverträgen der Wohnsitz des Käufers.

Stand: 11.06.2021



 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkleistungen

  1. Vertragsabschluss

    1. Angebote der Dieselmotoren und Antriebssysteme Vertriebsgesellschaft mbH (Betrieb) sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass sie schriftlich ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet sind.
    2. An letztgenannte „verbindliche“ Angebote hält sich der Betrieb 6 Wochen lang gebunden.
    3. Gewichts, Maß- und Zeitangaben in Angeboten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Betrieb behält sich Eigentums- und Urheberrechte an Angeboten, insbesondere Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, die er dem Kunden überlässt, vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
    4. Der Vertrag bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für alle weiteren aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Vereinbarungen und die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Der Vertrag sowie alle weiteren aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Vereinbarungen, insbesondere Rechnungen, werden auf elektronischem Wege versendet.
    5. Wird er nicht in einer einheitlichen, sowohl von dem Kunden als auch von dem Betrieb unterzeichneten Urkunde abgeschlossen, so kommt er erst durch die schriftliche Auftragserteilung des Kunden und die schriftliche Auftragsbestätigung des Betriebs zustande.
    6. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie protokolliert und von dem Betrieb und dem Kunden unterschrieben worden sind. Das gleiche gilt für Vereinbarungen über die Beschaffenheit der zu erbringenden Leistung.
    7. Steht der zu bearbeitende Gegenstand nicht oder nicht im alleinigen Eigentum des Kunden, so hat er den Betrieb hierauf bei Vertragsschluss unaufgefordert schriftlich hinzuweisen. Ebenso hat er den Betrieb über nach Vertragsschluss eintretende Veränderungen der Eigentumsverhältnisse an dem Vertragsgegenstand unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
    8. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
  2. Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Der vereinbarte Preis ist ohne Abzug zu zahlen. Teilbeträge sind jeweils nach Vereinbarung fällig. Die Auslieferung kann nicht vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises gefordert werden, es sei denn es wurden dahingehende schriftliche Vereinbarungen getroffen.
    2. Besteht keine besondere Zahlungsvereinbarung, gelten grundsätzlich folgende Zahlungsbedingungen:
    3. bei Erstgeschäften: Zahlung durch Nachnahme und Vorauskasse
    4. bei Zahlungsverzug werden ab 31. Tag Verzugszinsen für den Verbraucher mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz; für den Unternehmer mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet, jedoch mind. EUR 20 Bearbeitungsgebühr pro Mahn-Fall. Bei Zahlungsverzug erlischt jedes vorgenannte Zahlungsziel, sodass die gesamten Forderungen ohne Einschränkung sofort fällig sind.
    5. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sein denn, dass diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wird.
  3. Eigentumsvorbehalt

    1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die dem Betrieb im Zeitpunkt der Lieferung gegen den Kunden aus diesem Vertrag oder anderen Leistungen und/oder Lieferungen zustehen, gewährt der Kunde dem Betrieb die nachfolgend aufgeführten Sicherheiten. Soweit der Sicherungswert, der an verschiedenen Gegenständen insgesamt besteht, den Wert der Forderungen des Betriebes um mehr als 10 % übersteigt, wird der Betrieb auf Verlangen des Kunden nach seiner Wahl einen oder mehrere Gegenstände von der Sicherheit freigeben.
      1. Soweit Zubehör von dem Betrieb geliefert oder von ihm eingebaut wird, verbleibt dies im Eigentum des Betriebes (in die weitere Vorbehaltsware). Gleiches gilt, soweit Teile von dem Betrieb geliefert oder von ihm eingebaut werden und diese nach dem Einbau nur als unwesentliche Bestandteile des Bootes anzusehen sind.
      2. Erlischt das Eigentum des Betriebes an den Teilen nach § 947 II BGB, so einigen sich Betrieb und Kunde bereits jetzt dahingehend, dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache insoweit auf den Betrieb übergeht (§ 929 II BGB), als dies dem Wert der eingebauten Teile zuzüglich Arbeitslohn (Rechnungswert) entspricht.
    2. Der Kunde darf den Vertragsgegenstand vor Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes nicht ohne die Zustimmung des Betriebes veräußern. Alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung oder sonstigen Verwertung tritt der Kunde schon jetzt an den Betrieb ab, soweit dies dem Wert der eingebauten Teile und der Höhe des Arbeitslohnes der von dem Betrieb erbrachten Leistungen entspricht. Dies gilt insbesondere für Abwrackprämien oder sonstige öffentliche Leistungen. Der Betrieb nimmt diese Abtretung an.
    3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Betriebes hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
  4. Liefertermin / Auslandslieferung

    1. Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt ihr Lauf mit dem Abschluss des Vertrages.
    2. Ändert oder erweitert sich der Arbeits- oder Lieferungsumfang gegenüber dem ursprünglichen Vertrag auf Wunsch des Kunden, so verliert die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist ihre Gültigkeit. Der Kunde kann jedoch verlangen, dass eine neue, dem Umfang der Änderung oder Erweiterung angepasste Lieferfrist festgelegt wird.
    3. Der Kunde kann die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist nicht verlangen, wenn er ihm obliegende Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt oder – ist ein solcher nicht bezeichnet – nicht unverzüglich nach schriftlicher Aufforderung des Betriebes vornimmt und dies den Betrieb seinerseits an der Erbringung seiner Leistung hindert. Gleiches gilt, wenn der Kunde sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug befindet.
    4. Verlängert sich die Lieferfrist aus Gründen, die der Betrieb nicht zu vertreten hat, teilt er dies dem Kunden unverzüglich mit. Nicht von dem Betrieb zu vertreten sind, sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch im Betrieb seiner Vorlieferanten entstehende Fälle von höherer Gewalt. Streiks und / oder Aussperrungen, die den Betrieb ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern, entbinden ihn von der Einhaltung der Lieferfrist und – bis zum Wegfall der höheren Gewalt – von der Erfüllung des Vertrages.
    5. Einem Fall höherer Gewalt wird gleichgestellt die für den Betrieb und / oder einen seiner Vorlieferanten entstehende Unmöglichkeit einer genügenden Versorgung mit Roh- und Hilfsstoffen, soweit diese aus der Sicht des Betriebes unvorhersehbar war, hinsichtlich der Verpflichtungen des Betriebes erheblich ist und von dem Betrieb nicht, auch nicht im Hinblick auf die Auswahl seines Vorlieferanten verschuldet ist.
    6. Bei Lieferungen und Leistungen aus Deutschland in Länder außerhalb der EU hat der Kunde den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis zu erbringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, hat der Kunde unverzüglich die für Lieferungen innerhalb Deutschlands anfallende Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag zu leisten.
    7. Bei Lieferungen und Leistungen von einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat der EU hat der Kunde vor der Ausführung des Umsatzes seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer mitzuteilen, unter der der Kunde die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Anderenfalls hat der Kunde auf unsere Lieferungen und Leistungen zusätzlich zum geschuldeten Kaufpreis den gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen.
  5. Montagearbeiten

    Ausgangspunkt und Rückreiseziel für Monteure des Betriebes ist Rastede.

  6. Gewährleistung

    1. Die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung oder Minderung stehen dem Auftraggeber nicht zu, soweit der Mangel unerheblich ist.
    2. Im Rahmen der Nacherfüllung kann der Betrieb in jedem Fall den Mangel selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten beheben bzw. beheben lassen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers in ihrem Betrieb oder an einem von ihm nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Bedeutung des Mangels bestimmten dritten Ort.
    3. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden erlöschen, soweit sie Mängel an Teilen betreffen, an denen der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung des Betriebes Eingriffe vorgenommen hat und hierdurch Mängel verursacht worden sind, es sei denn, der Kunde widerlegt die substantiierte Behauptung des Betriebes, der Eingriff habe den Mangel herbeigeführt oder verstärkt. Sie erlöschen ferner, soweit der Kunde die mangelhaften Teile nicht in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Betrieb bereithält. Sie erlöschen schließlich insoweit, als der Mangel ein Teil aus der Herstellung eines bestimmten Dritten betrifft und der Kunde seine Zustimmung verweigert, dieses Teil durch ein gleichwertiges aus der Herstellung eines anderen zu ersetzen.
    4. Der Betrieb übernimmt keine Gewähr für Schäden, die aus nachstehenden Gründen entstanden sind: Fehlerhafte Montage, bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte, Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung – insbesondere übermäßige Beanspruchung -, Verwendung von der Betriebsanleitung nicht entsprechender Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, chemische, elektro-chemische und / oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf das Verschulden des Betriebes zurückzuführen sind.
    5. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Betrieb einer besonderen Anweisung des Kunden hinsichtlich der Konstruktion oder hinsichtlich des zu verwendenden Materials trotz angemeldeter Bedenken entsprochen hat und soweit der Betrieb den Kunden bei der Erteilung der Anweisung auf den Gewährleistungsausschluss hingewiesen hat.
    6. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 2 Jahren nach Ablieferung.
    7. Die Gewährleistungspflicht des Betriebes erlischt, wenn der Kunde den Mangel selbst oder durch Dritten bearbeiten lässt.
    8. Unternehmen gewähren wir eine Gewährleistungsfrist von 2 Monaten ab Fertigstellung; bei Maschinen im Tag- und Nachtbetrieb verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf 1 Monat.
    9. Unternehmern gewähren wir bei gebrauchten Gegenständen keine Gewährleistung; Verbrauchern gewähren wir bei gebrauchten Gegenständen eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr.
  7. Haftung für Schäden

    1. Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Betrieb als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betriebes oder seinen gesetzlichen Vertretern oder den Erfüllungsgehilfen des Betriebes.
    2. Haftet der Betrieb für leichte Fahrlässigkeit, so beschränkt sich der Ersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Versicherungswert, in Ermangelung eines solchen auf den Zeitwert.
    3. Die Haftung des Betriebes für Folgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind, oder dass die Zusicherung bestimmter Eigenschaften den Kunden gerade gegen Mangelfolgeschäden schützen soll.
    4. Haftungsansprüche gegen den Betrieb aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit bleiben unberührt, wenn der Betrieb oder sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen die Pflichtwidrigkeit zu vertreten haben.
    5. Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) bleiben unberührt.
  8. Schlussbestimmungen

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
    der Klageerhebung nicht bekannt sind, ist der Sitz des Betriebes ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

    Erfüllungsort ist Rastede.

    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag
    eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung oder die Lücke sollen durch eine Regelung ersetzt werden,
    deren wirtschaftlicher Erfolg dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden.